Kein Upload. Kein Server. Die Daten verlassen Ihr Gerät nicht.
Vereine sind in einer unbequemen Lage: Sie unterliegen denselben datenschutzrechtlichen Pflichten wie ein Unternehmen, haben aber weder Rechtsabteilung noch Budget für Fachsoftware. Die Arbeit erledigen Menschen ehrenamtlich, oft am privaten Rechner, oft mit einer Tabelle, die per E-Mail weitergereicht wird.
Genau dort ist ein Werkzeug nützlich, das nichts kostet, nichts hochlädt und keine Installation braucht.
Die DSGVO knüpft nicht an Gewinnerzielung oder Betriebsgröße an, sondern an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Verein, der eine Mitgliederliste führt, Beiträge einhebt und Einladungen versendet, verarbeitet personenbezogene Daten und ist dafür verantwortlich — unabhängig davon, ob jemand dafür bezahlt wird.
Praktisch heißt das: Wenn die Kassierin die Mitgliederliste in ein KI-Werkzeug einfügt, um daraus eine Auswertung machen zu lassen, ist das eine Übermittlung personenbezogener Daten an einen Dritten. Dass es gut gemeint und unbezahlt war, ändert an der Einordnung nichts.
Vereinsdaten sind erstaunlich dicht. Eine gewöhnliche Mitgliederverwaltung enthält:
Drei Situationen kommen im Vereinsalltag immer wieder vor:
Manche Vereine verarbeiten Daten, für die ein strengerer Maßstab gilt. Art. 9 DSGVO zählt unter anderem Angaben zur Gesundheit, zur Weltanschauung, zur religiösen Überzeugung und zur politischen Meinung zu den besonderen Kategorien — ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur unter engeren Voraussetzungen zulässig.
Für einen Sportverein mit Gesundheitsangaben, einen religiösen Verein oder einen politisch tätigen Verein heißt das: Solche Angaben gehören auch in pseudonymisierter Form nur mit besonderer Zurückhaltung in externe Werkzeuge. Denn ersetzt werden Namen und Kennzahlen — nicht der Sachverhalt selbst, und in einem kleinen Verein ist der oft zuordenbar.
Das Werkzeug läuft im Browser und braucht keine Installation — auch nicht auf einem fremden oder verwalteten Rechner. Es gibt einen dauerhaft kostenlosen Tarif, der ohne Registrierung nutzbar ist und für die genannten Vereinsaufgaben genügt.
Für die Vereinsarbeit ebenso wichtig: Es entsteht keine Auftragsverarbeitung für die Dokumentinhalte, weil sie nicht übermittelt werden. Ein Verein, der keinen Vertrag mit einem Dienstleister schließen und prüfen möchte, muss das insoweit auch nicht.
Ja. Die DSGVO knüpft nicht an Gewinnerzielung oder Betriebsgröße an, sondern an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Verein, der eine Mitgliederliste führt, Beiträge einhebt und Einladungen versendet, verarbeitet personenbezogene Daten und ist dafür verantwortlich. Dass die Arbeit unentgeltlich geleistet wird, ändert daran nichts.
Ja, die ZVR-Zahl aus dem Vereinsregister gehört zu den unterstützten Kategorien. Sie steht in nahezu jedem Vereinsschriftstück und wird von international ausgerichteten Werkzeugen nicht erkannt, weil das Format außerhalb Österreichs nicht vorkommt. Erkannt werden außerdem Firmenbuchnummer, Steuernummer, UID-Nummer, IBAN und Sozialversicherungsnummer.
Es gibt einen dauerhaft kostenlosen Tarif, der ohne Registrierung nutzbar ist. Für die typischen Vereinsaufgaben — eine Mitgliederliste bereinigen, ein Rundschreiben formulieren lassen, ein Protokoll zusammenfassen — genügt er. Kostenpflichtige Tarife betreffen zusätzliche Funktionen und größere Nutzungsumfänge.
Manche Vereine verarbeiten Angaben, die nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt sind — etwa zur Gesundheit bei einem Sportverein, zur Weltanschauung bei einem religiösen Verein oder zur politischen Meinung. Für diese gilt ein strengerer Maßstab: Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur unter engeren Voraussetzungen zulässig. Solche Angaben gehören auch in pseudonymisierter Form nur mit besonderer Zurückhaltung in externe Werkzeuge.
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