Kein Upload. Kein Server. Die Daten verlassen Ihr Gerät nicht.
Zu dieser Frage gibt es viele Ratgeber, und die meisten enden bei denselben drei Empfehlungen: Geschäftstarif buchen, Training abschalten, Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Alle drei sind richtig. Sie schließen aber alle dieselbe Lücke nicht — und um die geht es hier.
Der Reihe nach, weil jede der drei Maßnahmen etwas anderes regelt:
| Maßnahme | Regelt | Regelt nicht |
|---|---|---|
| Geschäfts- oder Enterprise-Tarif | Trainingsnutzung standardmäßig aus, vertragliche Zusagen, Administrationsrechte | Dass der Inhalt übermittelt und verarbeitet wird |
| Training abschalten | Keine Aufnahme in künftige Modellversionen | Übermittlung, Verarbeitung, befristete Vorhaltung zur Missbrauchsprüfung |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | Zulässigkeit und Bedingungen der Verarbeitung im Auftrag | Ihre Verantwortlichkeit — die bleibt bei Ihnen |
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt Datenminimierung: Verarbeitet werden soll nur, was für den Zweck erforderlich ist. Dieser Grundsatz gilt zusätzlich zur Rechtsgrundlage, nicht stattdessen — eine zulässige Verarbeitung darf trotzdem nicht mehr Daten umfassen als nötig.
Für die typischen Aufgaben, für die ein Sprachmodell im Berufsalltag eingesetzt wird, ist der Personenbezug fast nie erforderlich:
Was das Modell braucht, ist die Struktur: dass hier eine Person steht, dort eine
Adresse, dort ein Betrag. Ob die Person „Maria Beispiel“ heißt oder
[PERSON_1], ändert an der Aufgabe nichts.
Der Text wird vor dem Absenden im Browser bereinigt: Personennamen, Organisationen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBAN, Sozialversicherungsnummern, Aktenzahlen und weitere Kennzahlen werden durch durchnummerierte Platzhalter ersetzt. Die Zuordnung bleibt ausschließlich auf Ihrem Gerät.
Anschließend geht nur der bereinigte Text an den KI-Dienst — ob Sie ihn dort selbst einfügen oder direkt aus der Anwendung senden, macht für den Inhalt keinen Unterschied. Die Antwort fügen Sie zurück ein, und die Platzhalter werden wieder durch die Originalwerte ersetzt. Für den Anbieter war zu keinem Zeitpunkt erkennbar, um wen es geht.
Der Ablauf ist auf der Seite Daten anonymisieren vor der KI-Nutzung Schritt für Schritt beschrieben.
Zwei Einschränkungen, die deutlich gesagt gehören:
Erstens ist Pseudonymisierung keine Anonymisierung. Pseudonymisierte Daten bleiben nach Erwägungsgrund 26 der DSGVO personenbezogene Daten, weil die Zuordnung existiert — sie liegt hier zwar nur auf Ihrem Gerät, aber sie existiert. Was sich ändert, ist das Risiko auf Seiten des Empfängers, nicht die Einordnung der Verarbeitung insgesamt.
Zweitens ersetzt das Bereinigen des Textes nicht die organisatorischen Pflichten: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, interne KI-Richtlinie, gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzung. Es senkt das Risiko der einzelnen Übermittlung erheblich, hebt die Verarbeitung aber nicht aus dem Anwendungsbereich der DSGVO heraus.
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil nicht das Werkzeug konform ist oder nicht, sondern die konkrete Verarbeitung. Ein Geschäftstarif mit Auftragsverarbeitungsvertrag und abgeschaltetem Training schafft eine tragfähige Grundlage für viele Anwendungsfälle. Er ändert aber nichts daran, dass der Anbieter die übermittelten Inhalte technisch verarbeitet — wer keine personenbezogenen Daten überträgt, braucht diese Grundlage für den Inhalt gar nicht erst.
Das Abschalten verhindert, dass Ihre Eingaben in künftige Modellversionen einfließen, und ist deshalb sinnvoll. Es verhindert nicht die Übermittlung selbst: Der Text geht weiterhin an den Anbieter, wird dort verarbeitet und kann für einen begrenzten Zeitraum zur Missbrauchsprüfung vorgehalten werden. Die Übermittlung personenbezogener Daten bleibt damit eine Verarbeitung, die eine Rechtsgrundlage braucht.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, unter welchen Bedingungen der Anbieter die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten darf, und ist bei geschäftlicher Nutzung erforderlich. Er verlagert die Verantwortung aber nicht: Verantwortlicher bleiben Sie. Er macht die Übermittlung zulässig, nicht überflüssig.
Der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage: Übermittelt werden soll nur, was für den Zweck erforderlich ist. Für die meisten Aufgaben — zusammenfassen, umformulieren, strukturieren — ist der echte Name der betroffenen Person nicht erforderlich. Genau diese Angaben lassen sich vor dem Absenden durch Platzhalter ersetzen.
Ohne Registrierung ausprobieren — Text einfügen, Ergebnis sofort sehen.
Zur Anwendung